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14. März 2018

Neustart für die Innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen

Die NRW-Koalition aus FDP und CDU hat im Koalitionsvertrag einen Neustart für die Innere Sicherheit vereinbart. Mit dem von der neuen Landesregierung vorgelegten Sicherheitspaket I und der damit einhergehenden Novellierung des Polizeigesetzes soll diesem Anliegen in zentralen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung nun Rechnung getragen werden.

Der internationale Terrorismus hat in den vergangenen Jahren zu einer hohen Gefahrenlage, nicht nur in Europa, sondern auch in Deutschland und Nordrhein-Westfalen geführt. Für eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung benötigt die Polizei neben der personellen und sachlichen Verstärkung auch Ermittlungsinstrumente und Befugnisse, die an die aktuelle Sicherheitslage angepasst sind. Mit dem Sicherheitspaket I sollen der Polizei nun notwendige Instrumente an die Hand gegeben werden, die der gestiegenen Herausforderungen und Anforderungen an die Praxis genügen. Dazu zählt z.B. die Einführung der „Strategischen Fahndung“.

Denn NRW steht aufgrund seiner geografisch zentralen Lage, dem dichten Infrastrukturnetz und dem zunehmenden grenzüberschreitenden Verkehr vor der Aufgabe, Verkehrswege intensiver in die polizeiliche Kontrolltätigkeit einzubeziehen, um terroristischer Gefahr und den besonderen Erscheinungsformen grenzüberschreitender Kriminalität zu begegnen. Die FDP-Landtagsfraktion setzt sich ein für einen funktionierenden Rechtsstaat,in dem sich die Bürger und Bürgerinnen überall und zu jeder Zeit sicher fühlen können.

Weitere Informationen über die Ziele der FDP finden Sie unter: www.fdp-nrw.de


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