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Aus dem Portal liberal.de 

FDP setzt Zeichen gegen Homophobie und für Vielfalt

Die Stadion-Beleuchtungsaktion war als Protest gegen ein Gesetz der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban geplant, das die Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf Homosexualität und Transsexualität in Ungarn einschränkt und in der vergangenen Woche vom ungarischen Parlament gebilligt worden war. So verbiete das Gesetz beispielsweise „Werbung“ für Homosexualität oder Geschlechtsangleichungen bei Minderjährigen. Das sei ein riesiges Problem, erklärt FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner in einem Interview mit dem RBB.

„Wir reden hier wirklich darüber, ob wir in ein paar Jahren keinerlei NGO-Organisationen mehr haben, die sich um die Rechte von queeren Menschen in Ungarn kümmern können“, sagt Körner. Das sei ein zentraler Angriff auf Vielfalt und queere Menschen innerhalb Europas. „Dagegen müssen wir ganz konkret auch etwas tun. Die Politk muss endlich tätig werden und die EU-Kommission auch."

Doch nicht nur bei LGBTQ+-Personen werde gegen EU-Recht verstoßen. Denn gegen Ungarn laufen bereits über 100 Vertragsverletzungsverfahren. Der Rechtstaat in Ungarn werde insgesamt immer mehr auseinander gebaut und erodiert. Deshalb habe das Europäische Parlament eine Klage eingereicht, damit der neue Rechtstaatsmechanismus endlich angewendet wird. „Das ist ein neues Instrument, das wir verhandelt haben, als Euopäisches Parlament, sodass wir auch tatsächlich EU-Gelder zurückhalten können, wenn Rechtstaatlichkeit nicht eingehalten wird und das muss jetzt endlich kommen“, fordert der Freie Demokrat.

Zwar habe die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen das ungarische Gesetz eine Schande genannt und rechtliche Konsequenzen gegen Ungarn angekündigt, doch habe sich das Körner bereits vor einer Woche von ihr gewünscht. „Es hat offensichtlich Diskussionen um beleuchtete Fußballstadien gebraucht und viel öffentlichen Druck, damit sie jetzt zu diesem Schritt geht. Aber der ist trotzdem richtig und erstmal ein gutes Zeichen.“ Denn Ungarn sei auf dem Weg zu einem autokratischen Staat, die EU dürfe nicht weiter zuschauen.

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Staatstrojaner sind Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit

Durch die Gesetze kann nun auch die Bundespolizei künftig die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) nutzen. Für die Freien Demokraten ist die Einführung der Quellen-TKÜ für Bundespolizei und Verfassungsschutz sei "ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Denn der Umgang mit Sicherheitslücken sei gänzlich. Zudem bringe der Staatstrojaner Nachteile für alle Menschen, die digital kommunizierten.

In einem Antrag der FDP schlagen die Freien Demokraten eine "Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte" vor. Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, "beim Vorschlag neuer Überwachungsbefugnisse Zurückhaltung walten zu lassen". Denn das Zeil müsse sein, das "Gesamtmass staatlicher Überwachung, dem die Bürgerinnen und Bürger durch Eingriffsbefugnisse und Zugriffspraxis der Sicherheitsbehörden täglich ausgesetzt sind", so gering wie möglich zu halten.

Der Beschluss der Staatstrojaner-Gesetze entspreche dagegen einem Generalangriff auf die Bürgerrechte. Besonders vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen in der Strafprozessordnung zum Staatstrojaner, hätte man "aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten müssen, bevor hier der nächste Staatstrojaner eingeführt wird, der sogar noch weiter geht als der Staatstrojaner für die Polizei", kritisiert Thomae. Denn dieser greife sogar im Gefahrenvorfeld ein, bevor überhaupt Straftaten verübt worden sind oder ein Verdacht aufgetaucht ist.

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FDP fordert Lockdown-Ende für Geimpfte

Das sieht auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, so. „Dieses Vorgehen ist nicht mehr infektiologisch begründet, sondern willkürlich. Die Gerichte werden dann möglicherweise die Regierung überholen. Wie schon häufiger. Wer so regiert, darf sich nicht wundern, wenn seine Pandemiepolitik an Unterstützung in der Bevölkerung verliert."

Auch FDP-Chef Christian Lindner kritisierte den „Trödelmodus“ der Bundesregierung. „Für Menschen, die zum zweiten Mal geimpft sind, von denen keine Gefahr für andere ausgeht und die selbst auch nicht gefährdet sind, verbietet sich jede Form der Freiheitseinschränkung!“ Er forderte, auch Kinos und Restaurants für Geimpfte zu öffnen und verwies darauf, dass insbesondere für ältere Menschen, Risikopatienten sowie vulnerable Gruppen die geltenden Freiheitseinschränken schwer wiegten. „Diese Menschen haben im Zweifelsfall eine andere Lebensspanne als Anfang 20-Jährige“, so Lindner. Wer geimpft sei, müsse deshalb seine Freiheit schnellstmöglich zurückerhalten. „Es sollte uns alle stolz machen und kein Anlass für Neid sein, dass für Geimpfte ein Leben ohne Beschränkungen wieder möglich sein kann.“

Mit Blick auf die Impfneid-Debatte stellte FDP-Generalsekretär Volker Wissing klar, dass die Verantwortung dafür nicht bei den Geimpften zu suchen sei. „Ganz klar: Die liegt bei der Bundesregierung, die viel zu spät Impfstoff beschafft hat.“ Die nun konstatierten Ungerechtigkeiten seien Folge der viel zu langsam angelaufenen Impfungen in Deutschland. Wissing forderte die Bundesregierung erneut auf, mehr Fahrt in die Impfungen zu bringen. Zusätzlich sollten Testangebote ausgewertet werden. „Damit diejenigen, die noch nicht geimpft wurden, die Möglichkeit haben, wenigstens nach einem negativen Test am Leben wieder stärker teilzunehmen.“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, forderte ebenfalls mehr Anstrengungen. „Wir brauchen unbürokratische und flexible Möglichkeiten, um den Weg zur Impfung für alle zu erleichtern. Mobile Impfteams können hierbei ihren wichtigen Beitrag leisten. Diese können die Menschen vor Ort individuell informieren und etwaige Hemmschwellen abbauen. Zudem könnte neben den mobilen Impfteams auch geschultes Fachpersonal beispielsweise in Einkaufszentren oder auf Parkplätzen Impfungen anbieten.“

Laut Robert Koch-Institut hatten Anfang Mai 26,9 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Impfung bekommen, 7,7 Prozent die zweite.

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FDP reicht Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein

Die Klage der Freien Demokraten richtet sich jedoch nicht nur gegen die Ausgangssperren sowie gegen die (alleinige) Orientierung an der Inzidenz. Die Gesetzesnovelle ignoriere, dass vollständig Geimpfte und Genesene nach dem Stand der Wissenschaft nur eine sehr geringe Infektionsgefahr darstellen. Sie werden bisher nicht von Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Entscheidungen zu möglichen Erleichterungen hatten Bund und Länder zuletzt bei ihrem Impfgipfel auf Ende Mai verschoben.

Die Freien Demokraten hatten bereits zuvor auf Erleichterungen für bereits Geimpfte gepocht. Das Vorgehen der Bundesregierung kritisierte FDP-Generalsekretär Volker Wissing scharf. „Deutschland ist keine Schönwetter-Demokratie, in der es Grundrechte nur bei Sonnenschein gibt. Es kann doch nicht wahr sein, dass die Bundesregierung beim Einschränken der Grundrechte den Turbo einlegt, aber bei der Rückgabe in den Trödelmodus verfällt.“ Der Bund wolle die Grundrechte für Geimpfte bewusst bis zum 28. Mai beschneiden. Es sei aber nicht einzusehen, warum etwa Bewohner von Altenheimen, die zweimal geimpft seien, keine normalen Kontakte haben dürften.

„Bisher hat die Bundesregierung die Verlagerung von Kompetenzen auf Bundesebene immer damit begründet, möglichst schnell handeln zu können. Jetzt macht sie bewusst das Gegenteil. Das ist nicht hinnehmbar“, so Wissing. Er verwies darauf, dass der Impfprozess entbürokratisiert und damit beschleunigt werden müsse, damit Geimpfte ihre Freiheiten schneller zurückerhielten.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, argumentiert, dass das Gesetz die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern zu sehr beschneide. „Pauschale Ausgangssperren stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte dar“, so der Jurist. „Sie sind ungeeignet, das Infektionsgeschehen signifikant einzudämmen und bewirken schlimmstenfalls sogar das genaue Gegenteil. Denn wenn sich die Menschen nicht mehr draußen treffen können, werden sie es verstärkt in Privaträumen tun. Genau dort, wo die Ansteckungsgefahr nachweislich höher ist.“ Weil Ausgangssperren zudem nach einer ganzen Reihe von Untersuchungen kaum einen dämpfenden Effekt auf das Infektionsgeschehen hätten, seien sie angesichts der Schwere des Eingriffs unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Insgesamt 111 Verfahren sind beim Bundesverfassungsgericht seit Beschluss des Gesetzes eingegangen. Auch andere Abgeordnete, Privatpersonen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben sich mit Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

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Ergebnisse des Impfgipfels sind enttäuschend

Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, hatten die Freien Demokraten bereits zuvor ins Gespräch gebracht, Haus-, Fach- und Betriebsärzte schnell und unbürokratisch in die Impfkampagne einzubinden sowie ein Nationales Impfportal und eine Tempoprämie für die Hersteller einzurichten. Deutschland braucht praktikable Lösungen, die den Gesundheitsschutz der Bevölkerung auf breiter Ebene erhöhen, damit diese schnellstmöglich aus dem Lockdown herauskommen.

Dass sich Bund und Länder beim Impfgipfel darauf verständigt haben, die Priorisierung für bestimmte Impfgruppen erst im Juni aufzuheben, sehen die Freien Demokraten kritisch. Allen Impfwilligen sollte schnellstens ein Impfangebot unterbreitet werden. „Einen weiteren Verzug beim Impfen kann sich Deutschland nicht leisten“, so Christian Lindner. „Deshalb sollten die Hausärzte schon vor Juni pragmatisch mit der Impfreihenfolge umgehen können - zum Beispiel, wenn Impfstoff am Ende eines Tages übrig bleibt, für den es Interessenten außerhalb der Reihenfolge gibt. Sie können diese Entscheidung am besten fällen.“

In der Frage, ob man Geimpften und Genesenen Freiheiten zurückgeben könne, hatten die Freien Demokraten im Vorwege des Gipfels ebenfalls deutliche Erleichterungen gefordert. Eine Entscheidung dazu war jedoch von Bund und Ländern auf Ende Mai verschoben worden. „Wer das Virus nicht weitergeben kann, darf nicht länger in seiner Freiheit eingeschränkt werden“, sagte dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus.

Sie verwies darauf, dass die FDP-Fraktion bereits bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes dazu einen Änderungsantrag eingebracht hatte, den die Große Koalition aber abgelehnt habe. „Die Debatte über die Rückgabe von Grundrechten an Geimpfte und Genesene ist überfällig“, so die FDP-Gesundheitsexpertin.

Auch FDP-Generalsekretär Volker Wissing forderte die schnelle Rückgabe von Freiheiten an Geimpfte. Er sagte: „Wenn es keinen Anlass mehr gibt, Grundrechte einzuschränken, ist es nicht erlaubt, dies weiter zu tun. Die Verfassung ist da sehr klar.“ Nur folgerichtig sei es, dann auch Betreibern von bestimmten Einrichtungen die Möglichkeit zur Öffnung einzuräumen. "Als Restaurantbesitzer würde ich darauf bestehen, für Geimpfte öffnen zu dürfen", so Wissing. "Bund und Länder sollten hier rasch handeln.“

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Nächtliche Ausgangssperren sind verfassungsrechtlich problematisch

Zwar habe es bereits Veränderungen an dem Gesetzentwurf durch die Koalitionsfraktionen gegeben, die für die Freien Demokraten teilweise in die richtige Richtung gehen. Doch die Änderungen zeigen für Wissing auch, "wie wichtig eine Beratung im Bundestag ist", denn die Beteiligung des Deutschen Bundestages habe auch eine Qualitätssicherungsfunktion.

Nichtsdestotrotz sehen die Freien Demokraten noch immer das Festhalten an den Ausgangssperren, hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahme und ihrer Verfassungsfestigkeit, kritisch. Denn laut Wissing ist eine Ausgangssperre verfassungsrechtlich mehr als problematisch, denn "sie greift in die Bewegungsfreiheit der Menschen massivst ein, ohne dass weniger starke Eingriffe, die genauso wirksam sind, ergriffen worden wären." Maßnahmen, die der Staat am Ende aber ergreift, müssen verfassungskonform sein, "denn das Virus setzt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht außer Kraft", so Wissing.

Jedem Bürger sei klar, dass sich die Ansteckungsgefahr von Corona nicht an Uhrzeiten richte. Auch sei jedem klar, dass beim nächtlichen Spaziergang eines geimpften Ehepaares, irgendwo in Deutschland, keinerlei Infektionsgefahr für andere bestehe, erläutert der Generalsekretär. "Und weil die Grundrechte individuelle Freiheitsrechte sind, kann die Bundesregierung und die Befürworter dieses Gesetzes auch niemandem erklären, weshalb man in die Grundrechte von Geimpften Paaren beispielsweise, dermaßen massiv eingreift, dass man sie abends Zuhause einsperrt."

In diesem Punkt sehen die Freien Demokraten Verbesserungsbedarf, erklärt der FDP-Fraktionsvize Stefan Thomae. Im Gesetze würden weiterhin Ausnahmen für Geimpfte und Genesene fehlen. Und das obwohl es zahlreiche Studien gebe, die uns sagen, dass namentlich durch Geimpfte praktisch keine Gefahren der Ansteckung mehr für andere Menschen ausgehen, erklärt der Liberale. Das Infektionsschutzrecht sei ein Gefahrenabwehrrecht. "Das heißt also, wenn von einer Person keine Gefahr mehr für andere ausgeht, dann gibt es auch keine rechtliche und auch keine moralische Rechtfertigung mehr, in die Grundrechtsausübung dieser Person einzugreifen. Und deswegen müssen wir diese Ausnahmen ins Gesetz hineinschreiben", so die Schlussfolgerung von Thomae.

Auch die geplanten Schulschließungen bei einer Inzidenzzahl von 165 kritisiert der Generalsekretär scharf, denn diese seien "selbst nach Ansicht von CDU-Kultusministern willkürlich" und haben somit keinen virologischen Hintergrund. Die 165er-Inzidenz sei daher eine ganz offensichtlich gegriffene Zahl aus dem politischen Basar. "Hier werden also Grundrechte verletzt, hier wird das Recht auf Bildung von Menschen verletzt, mit willkürlich gegriffenen Zahlen", moniert Wissing.

FDP-Chef Lindner ergänzt: "Wenn man diese Zahl nimmt, dann stellt man fest, dass in weiten Teilen Deutschlands ohne Anschauung des konkreten Pandemiegeschehens vor Ort die Schulen jetzt geschlossen werden müssten mit den enormen sozialen Folgen für die Kinder und Jugendlichen und für ihre Familien. Es besteht die Gefahr, dass junge Menschen komplett den Anschluss verlieren." Außerdem werde nicht berücksichtigt, was die Ursache für diese Inzidenzzahl sei, wie beispielsweise ein Cluster-Ausbruch, der von den örtlichen Behörden als kontrollierbar eingeschätzt wird.

Die Freien Demokraten werden deshalb einen Antrag stellen, nicht nur auf der Basis der Inzidenz von 165 über Schulschließungen zu sprechen, sondern auch andere Parameter miteinzubeziehen, wie die Impfquote, die Auslastung der Krankenhäuser und die Quote der positiv Getesteten an der Gesamtzahl der Tests. Die Freien Demokraten beabsichtigen durch ihre Vorschläge nicht nur das Gesetz verfassungsfest zu machen, sondern auch praxistauglicher zu machen. "Sollten unsere Änderungsanträge abgelehnt werden, dann werden wir im Lichte des dann endgültig beschlossenen Gesetzestextes auch uns vorbehalten, die Verfassungskonformität in Karlsruhe durch eine Verfassungsbeschwerde prüfen zu lassen", warnt der FDP-Chef. Den Gesetzentwurf werden die Freien Demokraten daher verfassungsrechtlich auf jedes Detail hin genau überprüfen.

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FDP wird gegen pauschale Ausgangssperren​ in Karlsruhe​ klagen

Insbesondere die von der Bundesregierung geplante Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr steht im Kreuzfeuer der Kritik. "Es ist richtig, dass nun bundeseinheitlich gehandelt wird", so Lindner. Die geplanten Regelungen zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nannte er aber verfassungsrechtlich "hochproblematisch". Man werde Vorschläge machen, dieses Gesetz verfassungsfest zu machen und sagte an die Koalitionsfraktionen gerichtet, die FDP-Fraktion werde sich gezwungen sehen, "den Weg nach Karlsruhe im Wege von Verfassungsbeschwerden zu gehen", wenn auf die Bedenken nicht eingegangen werde. Zudem gehen die Freien Demokraten davon aus, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen müsste, denn sonst könnte es zu Ansprüchen gegen Länder kommen. "Wenn die Schulen bei einer Inzidenz über 200 geschlossen werden müssen, haben Eltern einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfälle, wenn sie ihre Kinder betreuen müssen", erklärt Lindner.

Der FDP-Parteivorsitzende verweist zudem darauf, die Wirkung der Ausgangssperre sei umstritten. Als Beispiel nennt er eine aktuelle Studie aus Toulouse, die sogar einen gegenteiligen Effekt der dort verhängten Ausgangssperren beobachtet. Wirksam seien Maskenpflicht, Begrenzung der Kontakte der Haushalte und Testen. Das Problem, das er mit dem Instrument der Ausgangssperren habe, sei zum einen, dass es sich nicht an gesicherten Inzidenzwerten ausrichte, und zum anderen kein Unterschied zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften gemacht werde: "In der Praxis bedeutet das, dass ein geimpftes Ehepaar aufgrund eines Ausbruchs kilometerweit entfernt in einem einzelnen Betrieb daran gehindert wird, alleine nach 21 Uhr vor die Tür zu treten zum Abendspaziergang". Das Gesetz unterscheide nicht zwischen dem Cluster-Ausbruch oder dem diffusen Infektionsgeschehen. Hier drücke sich die ganze verfassungsrechtliche Problematik aus.

Christian Lindner fordert schnelle, sichere und wirksame Maßnahmen. Die FDP werde Änderungen am Gesetzentwurf beantragen, um die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu sichern. Das Debakel der Osterruhe dürfe sich nicht wiederholen, denn sonst wäre der Vertrauensverlust in die Pandemiepolitik enorm. Als konkrete Maßnahmen schlägt der FDP-Chef vor, Tests massiv auszuweiten, Kontakte in Hochinzidenzgebieten einzuschränken sowie mehr Tempo beim Impfen, indem die Bundesländer jetzt alle Reserven verimpfen. "Die Nutzung der Reserven, die Streckung zwischen Erst- und Zweitimpfung sowie die Einbeziehung aller niedergelassenen Arztpraxen sind überfällig", betont Lindner.

 

Auch FDP-Generalsekretär Volker Wissing bemängelt das geplante Gesetz: "Die alleinige Orientierung an Inzidenzwerten bildet die Lage vor Ort nicht ausreichend ab, Ausgangsbeschränkungen sind verfassungsrechtlich bedenklich und epidemiologisch nicht wirksam. Der Vorschlag ignoriert quasi jeden technischen Fortschritt in der Pandemiebekämpfung seit einem Jahr: nichts zu Tests, nichts zu Hygienekonzepten, nichts zu geimpften Personen". Im weiteren Kampf gegen das Coronavirus müsse die Regierung mehr Tempo beim Impfen aufnehmen, intelligentere Teststrategien umsetzen und Technologien, wie die Kontaktverfolgungssoftware SORMAS, einsetzen.

Wissing hält fest: "Die FDP wird das Gesetz so jedenfalls nicht mittragen". Sollte die Bundesregierung an ihrem Entwurf festhalten, werde die FDP im Deutschen Bundestag diesen geschlossen ablehnen.

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Aus einer Notbremse darf kein unverhältnismäßiger Lockdown werden

Auch die alleinige Orientierung an dem Inzidenzwert von 100 sei falsch, denn dieser bilde das Pandemiegeschehen vor Ort nur unzureichend ab. Zudem fehle es im Entwurf an testbasierten Öffnungskonzepten und Raum für Modellprojekte, sowie Ausnahmen für Geimpfte. Die Freien Demokraten unterstützen zwar grundsätzlich die von der Bundesregierung geplanten einheitlichen Corona-Regeln, aber diese dürften keinesfalls unverhältnismäßige Maßnahmen legitimieren.

Die FDP verschließe sich einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes in einem schnellen Verfahren generell nicht, aber die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben. Einheitliche bundesweite Regelungen seien notwendig. "Jedem Infektionsszenario, jedem Pandemiegeschehen muss konkret eine Maßnahme oder ein Bündel an Maßnahmen zugeordnet werden, wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht." Als Beispiele nennt Lindner die Auslastung der Intensivmedizin und die Positivquote der Coronatests.

Besonders kritisch sieht Lindner die Ausgangsbeschränkungen, denn diese seien verfassungsrechtlich fragwürdig und teilweise epidemiologisch noch nicht einmal wirksam. "Es geht in Wahrheit ja darum, Ansammlungen von Menschen, Wohnungspartys und anderes zu unterbinden. Dafür kann man aber keine generelle Ausgangssperre verhängen. Da gibt es mildere Mittel." Denn von einem abendlichen Spaziergang eines geimpften Paares gehe keinerlei Infektionsgefahr aus. "Diese Bestimmung ist verfassungsrechtlich höchst angreifbar."

Zugleich kritisiert der FDP-Chef, dass sich der Entwurf des Bundes vor allem an der Inzidenz und nicht auch an anderen Parametern orientiere. "Die 100er-Inzidenz ist nicht hinreichend geeignet, um das Pandemie-Geschehen abzubilden", so der FDP-Vorsitzende. "Allein die Frage: Warum sind es 100, warum nicht 75, warum nicht 125?" Der Wert sei nicht epidemiologisch begründet, so Lindner. "Als Auslöser für massive Freiheitseinschränkungen ist eine schwankende Zahl, die auch nur politisch gegriffen ist, nicht geeignet. Wenn tatsächlich schon bei einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro Woche sogar über Ausgangssperren nachgedacht wird oder alle Modellprojekte, um zum Beispiel mit Tests Handel oder Außengastronomie zu ermöglichen, eingestellt werden, dann wäre das aus unserer Sicht unverhältnismäßig", betont Lindner und warnt: "Es darf jetzt die Notbremse nicht nur ein neues Wort für 'Merkel-Lockdown' sein, sondern auf ein kritisches Geschehen muss jeweils verhältnismäßig geantwortet werden."

Auch der erste parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Marco Buschmann, äußerte sich im Deutschlandfunk zum Entwurf. Der Bundestag dürfe nicht die "Fehler der Ministerpräsidentenkonferenz wiederholen" und "übereilte und undurchdachte Entscheidungen treffen", warnt der Freie Demokrat. Eine erneute Blamage wie die sogenannte Osterruhe, die erst verkündet wurde und dann wieder zurückgenommen werden musste, würde nicht nur dem Ansehen des Deutschen Bundestags schaden, sondern "es wäre auch ein schwerer Schaden für die Pandemiebekämpfung, weil sie das Vertrauen in politische Krisenentscheidungen weiter untergraben würde."

Laut Buschmann dürfe man nicht das ganze Land über einen Kamm scheren, sondern müsse den Weg der Regionalisierung gehen. "Wenn Sie in einer Region mit einer 30er oder 40er Inzidenz die Menschen genauso hart behandeln aus der grundrechtlichen Perspektive wie in einer anderen Region mit der zehnfachen Inzidenz, dann wird das der Verfassung nicht gerecht, und das werden Gerichte und haben Gerichte auch immer wieder so entschieden", warnt der Freie Demokrat. "Ein nackter Inzidenzwert taugt nicht, um schwere Grundrechtseinschränkungen zu begründen." Die Inzidenz könne ein Hinweis sein, man müsse aber auch den Zustand auf den Intensivstationen, sowie die R-Werte regionalisiert hinzuziehen.

Wenn sich der Entwurf zum Infektionsschutzgesetz nicht substanziell verändert, werden wir dem nicht zustimmen können....

Gepostet von Marco Buschmann am Montag, 12. April 2021

Doch insbesondere die geplanten Ausgangssperren kritisierte Buschmann als unverhältnismäßig, da man wisse, dass "Infektionen durch Kontakte stattfinden, nicht durch das Verlassen der Wohnung." Zudem ignoriere die Bundesregierung fast jeden technischen Fortschritt in der Pandemiebekämpfung: "Nichts zu Tests, nichts zu Hygienekonzepten, nichts zu geimpften Personen - wenn sich der Entwurf nicht substanziell verändert, werden wir dem nicht zustimmen können", kündigte Buschmann an. Dabei teile seine Fraktion das Grundziel: "Die Idee bundesweit einheitlicher Wenn-Dann-Regeln, die auf die Lage vor Ort abstellen, ist gut", sagte der FDP-Politiker. "Der konkrete Entwurf enthält jedoch zahlreiche Mängel." Die Rechtsfolgenseite müsse unbedingt vernünftig und verhältnismäßig sein. Denn je tiefer man in die Freiheit der Menschen eingreift, desto besser müsse man es auch begründen. Nur wenn beides stimmt, gebe es auch Zustimmung von der FDP. 

Im weiteren Kampf gegen das Coronavirus müsse die Regierung mehr Tempo beim Impfen aufnehmen, intelligentere Teststrategien umsetzen und Technologien, wie die Kontaktverfolgungssoftware SORMAS, einsetzen. Der Fokus auf einen Lockdown diene nur einem, "nämlich davon abzulenken, dass in den USA ab dem 19. April jeder Bürger geimpft werden kann und wir es immer noch nicht geschafft haben, selbst die Impfstoffdosen effektiv zu verimpfen, die wir jetzt haben", moniert Buschmann.

 

Für uns steht fest: Ein pauschaler Lockdown unabhängig von der Lage vor Ort ist der falsche Weg. Es muss Möglichkeiten...

Gepostet von FDP Fraktion Bundestag am Donnerstag, 8. April 2021

Auch der FDP-Generalsekretär und stellvertretende Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Volker Wissing, sieht "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" gegen das geplante Infektionsschutzgesetz. Er kündigt an, diese auch im Gesetzgebungsverfahren vorzubringen.

Grundsätzlich sei die rot-gelb-grüne Landesregierung in Rheinland-Pfalz damit einverstanden, dass wesentliche Maßnahmen der Pandemiebekämpfung einheitlich im Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt werden. Allerdings seien deutliche Veränderungen nötig. Die rheinland-pfälzische Landesregierung werde erst nach Vorliegen eines vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegen, erklärt Wissing und betont: "Sollte der derzeit vorliegende Entwurf allerdings nicht grundlegend überarbeitet werden, steht schon jetzt fest, dass die FDP diesen nicht mittragen wird.

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Geimpften ihre Grundrechte zurückgeben

Die Freien Demokraten sprechen sich bereits seit Ende 2020 dafür aus, die Einschränkung von Freiheitsrechten für bereits Geimpfte aufzuheben. Denn wenn feststeht, dass von einem Menschen weder für sich noch für andere eine Gefahr ausgeht, habe der Staat kein Recht, Freiheitsrechte einzuschränken.

Kritisch sieht Kubicki auch, dass nach Spahns Aussage zuerst die dritte Welle gebrochen werden müsste, bevor bereits geimpfte Menschen, beispielsweise ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur können. Spahn stelle die Grundrechte für Geimpfte damit unter einen Vorbehalt. Kubicki moniert: "Erstens weiß niemand, wie lange die dritte Welle andauert und wer überhaupt entscheidet, dass sie zu Ende ist. Außerdem stellt sich die Frage, wenn die Grundrechte an die dritte Welle gekoppelt werden: Was passiert eigentlich, wenn eine vierte oder fünfte Welle kommt?"

Zudem sei die Gleichsetzung von Geimpften mit negativ getesteten Menschen problematisch. Denn die Verbindung von "Impfen" mit "Testen" funktionere nicht, "weil man getesteten Personen weiterhin infektionsrechtliche Beschränkungen auferlegen kann, die man einem Geimpften nicht mehr auferlegen darf", erklärt Kubicki.

Klar sei, dass der Dualismus zwischen Geimpften und Noch-Nicht-Geimpften zu einem großen gesellschaftlichen und politischen Problem werden könne, je länger das Impfchaos andauere. "Je länger die Menschen darauf warten müssen, bis sie endlich an der Reihe sind und sich ohne weitgehende Beschränkungen bewegen dürfen, umso größer wird die Frustration bei den unverschuldet Zurückgesetzten."

Kubicki spricht sich dafür aus, Menschen, die zuerst in der Impf-Reihe sind, wie Alte, Menschen mit Vorerkrankungen oder Pfleger und Ärzte, auch wieder zuerst in die alte Normalität zu lassen. Denn das entspräche einem wirklichen Akt der Solidarität, "als abends klatschend auf dem Balkon zu demonstrieren."

Um Freiheitsrechte nicht unnötig länger einzuschränken, fordern die Freien Demokraten außerdem ein neues Verfahren für die Pandemiebekämpfung in Deutschland. FDP-Generalsekretär Volker Wissing erklärt dazu: "Die Runde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten funktioniert nicht mehr". Es sei verantwortungslos, weitreichende Freiheitseinschränkungen ohne umfassende Einbeziehung der Parlamente zu beschließen, ohne auch nur deren rechtliche Umsetzbarkeit überprüft zu haben. "Das sprunghafte Krisenmanagement der Regierung zerstört das Vertrauen der Menschen in die Schutzmaßnahmen", sagte Wissing: "Die Bundeskanzlerin sollte aus diesen Gründen ein Verfahren einleiten, das die Einbeziehung des Deutschen Bundestages sichert. Nur der Meinungsbildungsprozess im Parlament – zu der auch die Anhörung von Experten gehört – sorgt für die besten, klügsten und wirkungsvollsten Lösungen im Kampf gegen Corona."

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Uns stehen andere Mittel im Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung

Laschet hatte zuvor die Bundesländer dazu aufgefordert, gemeinsam den Weg eines erneuten Lockdowns zu gehen. Ziel der Maßnahmen sei es, im Mai mit genügend Geimpften wieder lockern zu können. Die beschlossene Notbremse der Bundesländer habe laut Laschet nicht ausgereicht, um die dritte Welle zu brechen. Daher müssten sich die Menschen auf weniger private Kontakte und mehr Tests bei den Schulen und Kitas einstellen. Beim Homeoffice in Unternehmen müsse mehr getan werden, die Gastronomie solle geschlossen bleiben, Freizeitaktivitäten gehörten heruntergefahren.

Äußerst fragwürdig nannte Christian Lindner die Forderung des CDU-Bundesvorsitzenden: "Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage erachtet Herr Laschet eigentlich jetzt für notwendig, einen kompletten pauschalen Lockdown in unserem Land einzuleiten?" Die FDP halte dieses Vorgehen nicht für notwendig. "Sondern im Gegenteil, wir müssen endlich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Pandemie zu bekämpfen: etwa über die eingeleiteten Modellprojekte Erkenntnisse zu sammeln, wo genau das Infektionsgeschehen stattfindet und mit welchen gezielten Maßnahmen es begrenzt werden kann, ohne dass pauschal das gesellschaftliche Leben stillgelegt wird. Uns stehen mit Tests und angesichts der Fortschritte beim Impfen längst andere Mittel zur Verfügung. Es gibt klügere Konzepte."

Als "Verzweiflungstat" bezeichnete der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki Laschets Vorstoß. Die Menschen sollten lediglich noch stärker eingeschränkt werden, "um das Scheitern der Impfstrategie der CDU-geführten Bundesregierung zu überdecken", sagte Kubicki den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Sie wollten aber "vielmehr, dass die Bundesregierung endlich ihren Job vernünftig macht".

Ob es dem CDU-Bundesvorsitzenden bei seinem aktuellen Vorstoß um eine ganz andere Frage ginge? Dazu sagte Lindner: "Die Diskussion über die Kanzlerkandidatur von CDU und CSU darf das Pandemiegeschehen nicht beeinträchtigen. Es darf keine Vermischung von CDU-Kanzlerkandidatur auf der einen Seite und der Pandemiepolitik auf der anderen Seite geben. Einen Brückenlockdown, der alles dicht macht? Den brauchen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Denn er wäre unverhältnismäßig." Insbesondere mit Schnelltests und dem zielgerichteten Impfen müsse die Bundesregierung eine Antwort auf den Virus und die Mutationen geben. Und "nicht durch das immer gleiche Prinzip", so Lindner.

Im Interview mit dem Netzwerk "t-online" verwies der FDP-Bundesvorsitzende auf die zahlreichen Vorschläge, welche die Freien Demokraten bereits in der Vergangenheit unterbreitet hätten, um zu einer Verbesserung der Corona-Situation beizutragen. "Wir kritisieren die Regierung nicht schlicht, sondern machen konstruktive Gegenvorschläge.“

So haben sich die Freien Demokraten schon Ende 2020 dafür ausgesprochen, die Einschränkung von Freiheitsrechten für bereits Geimpfte aufzuheben. Eine Anfang April 2021 veröffentlichte Analyse des Robert-Koch-Instituts (RKI) unterstreicht zudem, dass Test- und Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte zügig aufgehoben werden können. Daraufhin hatte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Lockerungen für bereits Geimpfte angekündigt.

Als "Offenbarung“ bezeichnet Marco Buschmann diese Kehrtwende Spahns. Buschmann erklärte: "Wenn feststeht, dass von einem Menschen weder für sich noch für andere eine Gefahr ausgeht, dann hat der Staat kein Recht, seine Freiheit einzuschränken."

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